AVB Kleingartenkeller

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINUNGEN KLEINGARTENKELLER

Nach Ansicht der Baustelle wird ein unverbindliches Angebot nach Ihren individuellen Wünschen gestaltet!

  1. Die Genehmigung für die Benützung von Gemeinschaftswegen ist vom Auftraggeber vor Baubeginn beim Obmann einzuholen.
  2. Die eventuell notwendige Demontage von Toren und Zäunen bzw. herzustellende Überbauung von Entwässerungsrinnen ist im Anbotspreis nicht enthalten und wird nach Aufwand verrechnet.
  3. Soferne Lagerung von Aushubmaterial bzw. Baumaterial auf öffentlichen Grund notwendig ist, ist vom Auftraggeber eine Genehmigung zu erwirken. Die notwendigen Absperrungen bzw. Verkehrstafeln werden von uns zur Verfügung gestellt.
  4. Strom- und Wasseranschluß müssen vor Baubeginn bereit gestellt sein. Die Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Bauherrn. (Baustrom=220/380 V, 25 A)
  5. Als Untergrund wurde für die Preisgestaltung normaler Boden der Klasse 3 angenommen. (keine Sprengung, kein Sumpf, keine Hanglage, keine Pölzungen)
  6. Auflagen der Baubehörde, welche im Leistungsumfang nicht enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. (Statische Berechnungen, etc.)  
     

FIXPREISGARANTIE: Das von uns gelegte Angebot versteht sich inkl. Material und Dienstleistungen. Der im Offert angegebene Preis gilt für 6 Monate ab Auftragserteilung als fix vereinbart.

  1. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Teilaufträge an konzessionierte Subfirmen zu vergeben.
  2. Bauprovisorien (Strom, Wasser) können von unseren konzessionierten Partnerfirmen, in Koordination zum Baufortschritt, kostengünstig hergestellt werden.
  3. Vom Bauherren sind Höhen- und Seitenvermarkungen rechtzeitig und verbindlich zu veranlassen, um die Lage des Objekts planmäßig herstellen zu können. Ohne diese Marken kann keine Gewähr für die richtige Lage des Gewerkes am Grundstück geleistet werden.
  4. Grundlage sind ebene Grundstücke der Bodenklasse 3. Die Grundstücke dürfen bis 20 cm hoch bewachsen sein. Baum- und Strauchrodungen, sowie entfernen von Wurzelstöcken sind im Anbotspreis nicht enthalten.
  5. Restmaterialien und Verpackungsmaterial verbleiben auf der Baustelle. Wird vom Kunden ein Container beigestellt, werden die Abfälle in diesem deponiert.
     

Kern BaugesmbH
Linke Wienzeile 168
1060 Wien
Tel: 01 5963112
Fax: 01 5963119
E-Mail Adresse: office@kernbau.at